Scheuersaugmaschine reinigt den Boden einer Produktionshalle, im Hintergrund wird an einer Anlage gesaugt

Industriereinigung in Bremen: Produktionsflächen, Industrieböden und Anlagentechnik

Den Aufwand bestimmen nicht die Quadratmeter, sondern Stillstandsfenster, Kontaminationsart und der Weg, den das Abwasser nehmen kann.

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Kategorie
Industriereinigung
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Kurz erklärt

Industriereinigung umfasst die Reinigung von Produktionsflächen, Industrieböden, Verkehrswegen und Anlagentechnik in Fertigung und Lager. Entscheidend sind weniger die Quadratmeter als die Randbedingungen: das Stillstandsfenster der Produktion, der Weg des Abwassers und die Abstimmung mit der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Der Abwasserweg gibt das Verfahren vor: Ohne Abscheidung wird wasserarm oder trocken gearbeitet. Der Umfang wird nach Begehung kalkuliert, nicht allein nach Fläche.

Problem und Lösung

Die Herausforderung

Ein Produktionsbetrieb sucht selten einen Dienstleister, weil der Boden schmutzig ist. Der Anlass ist meist eine Begehung der Berufsgenossenschaft, eine dokumentierte Ölverschmutzung im Verkehrsweg, eine Revision, ein Eigentümerwechsel der Halle oder ein Fenster, in dem alles erledigt werden muss, was im laufenden Betrieb nicht geht. Dazu kommt die offene Frage, wohin das Spülwasser überhaupt darf, wenn der Abscheider zu klein oder nicht für Kühlschmierstoffe ausgelegt ist. Der gemeinsame Nenner: Die Reinigung steht in Konkurrenz zur Produktionszeit, und jede Stunde Stillstand muss begründet werden. Gesucht ist deshalb kein Verfahrenskatalog, sondern eine belastbare Aussage dazu, welches Fenster belegt wird, wer was vorbereitet und wie das Ergebnis belegt wird.

Unsere Lösung

Das Objekt wird begangen, die Kontaminationsart bestimmt, Untergrund und Entwässerung werden aufgenommen. Danach wird der Arbeitsbereich abgetrennt und abgedeckt, Feststoffe und Späne werden vor jeder Nassreinigung trocken aufgenommen, damit sie nicht in die Entwässerung gelangen. Die Tiefenreinigung folgt dem Untergrund, der Kontamination und dem möglichen Abwasserweg. Zum Abschluss werden das anfallende Wasser-Öl-Gemisch und die Rückstände aufgenommen und der Zustand der Verkehrswege in einer gemeinsamen Begehung protokolliert. Wer Entsorgung und Nachweisführung übernimmt, gehört ausdrücklich ins Angebot.

Leistungsumfang

  • Reinigung von Produktionsflächen und Verkehrswegen: Hallenböden, Fahrgassen und Ladezonen, einschließlich Öl-, Fett-, Kühlschmierstoff- und Gummiabriebentfernung.
  • Entfettung und Vorbereitung von Flächen vor Neuinstallation oder Hallenübergabe – Fett- und Ölfilme, Rückstände aus der Fertigung, alte Bodenmarkierungen.
  • Wände, Decken und Tragwerke im Innenbereich: Entfernung von Schweißrauch, Ruß und Staubablagerungen.
  • Gruben, Rinnen sowie Späne- und Ölabscheiderbecken: Entschlammung, Aussaugen und Ausräumen der Sammelstellen.
  • Maschinennahe Reinigung: Entfettung des Maschinenumfelds, der Fundamentbereiche und der Zuführungen – ohne Eingriff in die Anlagentechnik selbst.
  • Verfahrenswahl nach Untergrund, Kontamination und Abwasserweg: Wo keine Abscheidung organisiert werden kann, wird wasserarm oder trocken gearbeitet.
  • Grobabtrag vor jeder Nassreinigung: Späne, Feststoffe und loser Schmutz werden zuerst aufgenommen, damit sie nicht in die Entwässerung gelangen.
  • Absicherung und Abdeckung von Schaltschränken, Sensorik, Steuerungen, Lagerware und Fördertechnik – einschließlich der anschließenden Freigabe.
  • Abstimmung auf das Stillstandsfenster: Die Arbeiten werden an ein bestehendes Revisions-, Schichtpausen- oder Ferienfenster gehängt, statt ein eigenes zu erzeugen.
  • Räumung, Entsorgung und Nachweisführung: Art und Menge der Rückstände, Annahmestelle und Begleitscheine werden im Angebot ausdrücklich geregelt.

Typische Teilleistungen

  • Industrieboden- und Verkehrsflächenreinigung
  • Entfettung und Ölentfernung
  • Rinnen, Gruben und Abscheiderbecken
  • Maschinenumfeld und Fundamentbereiche
  • Wände, Decken und Tragwerke
  • Hallenübergabe und Zwischenzustand im Umbau

Für wen geeignet?

  • Metallverarbeitung und Zerspanung – Hallenböden mit Kühlschmierstoff- und Späneeintrag, Verkehrswege für Flurförderzeuge.
  • Stahlbau und Schwerbau – große zusammenhängende Flächen, Schweißrauch an Tragwerken, schlecht zugängliche Randzonen.
  • Kunststoff- und Gummiverarbeitung – Abrieb, Trennmittel und Stäube, teils brennbare Stäube.
  • Automotive-Zulieferer und Montage – getaktete Linien, in denen Reinigung nur in definierten Pausen möglich ist.
  • Logistik- und Umschlagflächen an Hafen- und Gewerbestandorten – Schüttgutreste, Gummiabrieb, Innen- und Außenflächen im Wechsel.
  • Instandhaltungswerkstätten und Prüffelder – starke Öl- und Fettbelastung auf begrenzter Fläche.

Ihre Vorteile

Passend zu dieser Leistung – abgestimmt auf Objekt und Branche.

  • Der Abwasserweg gibt das Verfahren vor

    Kann keine Abscheidung organisiert werden, ist ein wasserarmes oder trockenes Verfahren die naheliegende Wahl – nicht weil es besser reinigt, sondern weil es den Abwasserweg vermeidet.

  • Explosionsschutz betrifft das Gerät

    ATEX regelt die Maschinen, die in einer definierten Zone eingesetzt werden dürfen, nicht die Reinigungsmethode. Die Aussage „ATEX-gereinigt“ ist deshalb irreführend.

  • Rutschhemmung bleibt Betreiberaufgabe

    Eine nasse oder fettige Fläche ist während der Arbeit glatter als vorher, und aggressive Entfettung kann die rutschhemmende Struktur eines Bodens dauerhaft verändern.

Ablauf

So läuft Ihre Beauftragung

  1. 1

    Begehung und Gefährdungsbeurteilung

    Kontaminationsart bestimmen, Untergrund und Beschichtung aufnehmen, Entwässerung und Abscheider prüfen, Zugänglichkeit bewerten.

  2. 2

    Stillstands- oder Teilfenster festlegen

    Ist Reinigung im laufenden Betrieb nicht möglich, wird sie an ein bestehendes Fenster gehängt statt ein eigenes zu erzeugen.

  3. 3

    Absicherung und Abdeckung

    Arbeitsbereich abtrennen, Schaltschränke, Sensorik, Steuerungen, Lagerware und Fördertechnik schützen und später wieder freigeben.

  4. 4

    Grobabtrag, dann Tiefenreinigung

    Späne, Feststoffe und loser Schmutz werden zuerst aufgenommen. Danach folgt ein nasses oder trockenes Verfahren je nach Untergrund, Kontamination und Entwässerungsmöglichkeit.

  5. 5

    Rückgewinnung, Abnahme und Protokoll

    Aufnahme des Wasser-Öl-Gemischs und der Rückstände, gemeinsame Begehung, Protokoll und Fotodokumentation, Feststellung des Zustands der Verkehrswege.

Verfahren und Einsatztechnik

  • Nasse oder trockene Reinigung je nach Untergrund, Kontaminationsart und Entwässerungsmöglichkeit – die Wahl ist eine Abwägung, keine Geschmacksfrage.
  • Grobabtrag vor der Nassreinigung: Späne, Feststoffe und loser Schmutz werden zuerst aufgenommen, damit sie nicht in die Entwässerung gelangen.
  • Entfettung von Flächen, Maschinenumfeld und Tragwerken; Abtrag von Schweißrauch, Ruß und Staubablagerungen im Innenbereich.
  • Entschlammung und Aussaugen von Gruben, Rinnen und Abscheiderbecken als eigenen Sammelstellen der Fertigung.
  • Absicherung und Abdeckung von Schaltschränken, Sensorik, Steuerungen und Fördertechnik vor und während der Arbeiten.
  • Getrennte Aufnahme des anfallenden Wasser-Öl-Gemischs und der Rückstände vor Ort; der Weg zur Annahmestelle wird vorab geklärt.

Technische und rechtliche Einordnung

Diese Leistung bewegt sich in einem Rahmen aus gesetzlichen Pflichten, technischen Regelwerken und betrieblicher Praxis. Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie bestimmt, wer wofür verantwortlich ist.

Wer verantwortlich ist
Die Reinigungspflicht trifft den Betreiber: als Eigentümer aus der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB, als Arbeitgeber aus dem Arbeitsschutzrecht. Der Reinigungsauftrag organisiert diese Pflicht, er überträgt sie nicht.
Abwasser und Wasserrecht
Sobald Wasser mit Mineralöl, Emulsion oder Kühlschmierstoff in Bewegung kommt, greift das Wasserhaushaltsrecht (WHG, AwSV) – eine verbindliche gesetzliche Regelung, keine Empfehlung. Das Einleiten in die öffentliche Kanalisation setzt behördliche Erlaubnis und technische Abscheidung voraus. Ist die nicht organisiert, ist ein wasserarmes oder trockenes Verfahren naheliegend. Fachliche Prüfung der Norm im Volltext erforderlich.
Rutschhemmung der Verkehrswege
Verkehrswege in Arbeitsstätten müssen sicher begehbar sein; Grundlage ist die Arbeitsstättenverordnung. Für die Ausführung wird die Arbeitsstättenregel ASR A1.5 „Fußböden“ herangezogen – keine Rechtsnorm, aber mit Vermutungswirkung im Rahmen der Verordnung. Während der Reinigung ist eine nasse oder fettige Fläche glatter als vorher. Die Bewertung der Rutschhemmung bleibt Betreiberaufgabe. Fachliche Prüfung der Norm im Volltext erforderlich.
Gefährdungsbeurteilung und Fremdfirmen
Der Betreiber erstellt die Gefährdungsbeurteilung für seinen Betrieb und unterweist die eingesetzte Fremdfirma: Freischaltungen, Absperrungen, Fluchtwege, Alarmierung, Verhalten bei Störungen. Reinigungskräfte sind keine Besucher, sie arbeiten mit Gerät und Chemie dort, wo produziert wird. Der Dienstleister beurteilt seine eigene Tätigkeit und weist seine Unterweisungen nach.
Explosionsschutz und ATEX
Wo brennbare Stäube oder Lösemitteldämpfe auftreten können, definiert der Betreiber Zonen und führt das Explosionsschutzdokument. Die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU ist eine verbindliche EU-Richtlinie und betrifft die Geräte, die in diesen Zonen eingesetzt werden dürfen – nicht die Reinigungsmethode. Zu klären ist deshalb, ob das eingesetzte Gerät für die Zone zugelassen ist, in der es verwendet wird.
Zäsur bei der Übergabe
Während der Arbeiten liegt die Sicherung des Arbeitsbereichs beim Dienstleister, für den Zustand nach der Übergabe beim Betreiber. Diese Zäsur gehört ausdrücklich in den Auftrag. Die DGUV Vorschrift 1 bindet den Dienstleister als Mitgliedsbetrieb und regelt die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen.

Die genannten Regelwerke beschreiben Anforderungen an die Ausführung der Leistung – sie sind keine Zertifizierung von BREREI. VDI- und DIN-Normen sind kostenpflichtig und lagen im Volltext nicht vor; wo eine Aussage die Norm im Detail berührt, ist das an der Stelle vermerkt.

Was die Häufigkeit bestimmt

  • Eintragsmenge pro Zeiteinheit: Zerspanung mit offenem Kühlschmierstoffkreislauf erzeugt mehr Belag als eine Montagelinie mit geschlossenen Systemen.
  • Kontaminationsart: Ölnebel und Emulsion setzen sich ab und wandern, Ruß und Staub bleiben liegen, Salz und Schüttgutreste sind saisonal.
  • Verkehrsdichte und Flurförderzeugtyp: Vollgummireifen hinterlassen Abrieb, der sich mit Öl zu einer klebrigen Schicht verbindet.
  • Entwässerungssituation: Kann nass gereinigt werden, ist eine häufigere Teilreinigung möglich. Ohne Abscheider verschieben sich die Einsätze auf Stillstandsfenster.
  • Zustand der Bodenbeschichtung: Eine intakte Beschichtung lässt sich leichter reinigen als offener, saugfähiger Beton.
  • Anforderungen Dritter: Auflagen aus Begehungen, Versicherungsbedingungen, Kunden- oder Eigentümeranforderungen, bevorstehende Audits.
  • Stillstandskalender: Betriebsferien, Revisionswochen und Umbaumaßnahmen sind die natürlichen Taktgeber.

Was den Aufwand und das Angebot bestimmt

  • Zugänglichkeit: Regalgassen, Maschinenzwischenräume, Gruben und Überstände kosten pro Quadratmeter ein Mehrfaches einer freien Halle
  • Kontaminationsart und Alter der Verschmutzung: frischer Ölfilm ist eine andere Aufgabe als ausgehärtete Ölkruste oder eingebrannter Ruß
  • Verfahrenswahl: wasserarme und trockene Verfahren reduzieren den Entsorgungsaufwand, können aber langsamer sein
  • Absicherungs- und Abdeckaufwand für Schaltschränke, Sensorik, Steuerungen, Lagerware und Fördertechnik
  • Zahl und Zuschnitt der Stillstandsfenster: ein Einsatz in einem Block ist günstiger als derselbe Umfang in mehreren kurzen Fenstern
  • Entsorgungsweg: Art, Menge und Zusammensetzung von Abwasser und Rückständen, Entfernung zur Annahmestelle, Erfordernis von Begleitscheinen
  • Nachweistiefe: Fotodokumentation, Protokolle, Messungen und Freigabebescheinigungen
  • Höhen- und Sonderzugang: Arbeiten an Tragwerken, Decken und Rohrbrücken erfordern zusätzliche Technik und Zeit

Geltende Vorgaben und Regelwerke

  • WHG / AwSV – gesetzlich verpflichtend
  • Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung – gesetzlich verpflichtend
  • ASR A1.5 „Fußböden“ – Arbeitsstättenregel, keine Rechtsnorm, Vermutungswirkung über die ArbStättV
  • DGUV Vorschrift 1 – Unfallverhütungsvorschrift, für Mitgliedsbetriebe verbindlich
  • TRGS 500 – Technische Regel für Gefahrstoffe mit Vermutungswirkung nach der GefStoffV
  • ATEX 2014/34/EU – verbindliche EU-Produktrichtlinie, betrifft Geräte, nicht Verfahren
  • VDI 2263 – VDI-Richtlinie, keine Rechtsnorm; wirkt über Vertrag, Versicherungsbedingung oder Verkehrssitte
  • § 823 BGB – gesetzliche Haftungsnorm, Verkehrssicherungspflicht

Die genannten Regelwerke gelten für die Ausführung dieser Leistung. Sie beschreiben Anforderungen und Prüfpunkte – keine Zertifizierung, Prüfung oder Freigabe durch BREREI.

Häufige Fragen zu dieser Leistung

Kurz beantwortet, damit Sie einschätzen können, ob die Leistung zu Ihrem Objekt passt.

Können die Arbeiten während der laufenden Produktion stattfinden?

Das hängt von der Kontamination und vom Verfahren ab. Trockene Arbeiten mit Absaugung lassen sich häufig abschnittsweise neben dem Betrieb ausführen, sofern der Arbeitsbereich abgetrennt und die Freigabe geregelt ist. Sobald Wasser mit Öl- oder Emulsionsanteil im Spiel ist, entstehen Aerosole und ein Abwasserweg – beides spricht für ein Stillstands- oder Schichtpausenfenster. Eine pauschale Zusage wäre unseriös; die Entscheidung fällt bei der Begehung.

Wie wird das Abwasser entsorgt?

Wasser, das Mineralöl, Emulsion oder Kühlschmierstoff enthält, darf nicht ungeprüft in die Kanalisation gelangen. Üblich ist die getrennte Aufnahme vor Ort und die Übergabe an eine zugelassene Annahmestelle mit Nachweis. Ob Ihre werkseigene Abscheidung genutzt werden kann, hängt von ihrer Auslegung und von der behördlichen Erlaubnis ab. Beides ist vor dem Einsatz zu klären, nicht währenddessen – und im Angebot ausdrücklich zu benennen.

Verändert die Reinigung die Rutschhemmung des Bodens?

Ja, in beide Richtungen. Eine öl- und fettfreie Fläche ist griffiger als vorher. Gleichzeitig können stark alkalische oder saure Reiniger sowie abrasive Pads die rutschhemmende Feinstruktur einer Beschichtung angreifen. Deshalb wird der Untergrund vorher aufgenommen und die Chemie darauf abgestimmt. Die Bewertung der Rutschhemmung bleibt eine Betreiberaufgabe; die ASR A1.5 ist dabei die anerkannte Arbeitsgrundlage, keine Rechtsnorm.

Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung?

Der Betreiber erstellt die Gefährdungsbeurteilung für seinen Betrieb und stellt die betrieblichen Informationen bereit; der Dienstleister beurteilt seine eigene Tätigkeit und weist seine Unterweisungen nach. Was Sie in der Ausschreibung oder im Vertrag festlegen sollten: wer die betrieblichen Unterlagen liefert, wer Freischaltungen anordnen darf und wie die Unterweisung der eingesetzten Kräfte vor dem ersten Einsatz nachgewiesen wird. In der Praxis funktioniert das nur, wenn beide Dokumente aufeinandersitzen.

Wie wird das Ergebnis abgenommen?

Üblich ist eine gemeinsame Begehung am Ende des Einsatzes mit Protokoll und Fotodokumentation, getrennt nach Flächen. Sinnvoll ist, die Abnahmekriterien vorher zu benennen: Sichtprüfung, Restverschmutzung, Griffigkeit, Zustand der Entwässerung. Legen Sie diese Kriterien bereits in der Ausschreibung fest – ohne vorher vereinbarte Kriterien wird die Abnahme zur Verhandlung, und Nachträge sind vorprogrammiert.

Ist Reinigung in explosionsgefährdeten Bereichen möglich?

Nur mit Geräten, die für die dort definierte Zone zugelassen sind, und nur im Rahmen des Explosionsschutzdokuments des Betreibers. Die ATEX-Produktrichtlinie regelt die Geräte, nicht das Verfahren; die Aussage „ATEX-gereinigt“ ist deshalb irreführend. Klären Sie vorab die Zoneneinteilung, die zulässigen Geräte und, wo erforderlich, eine Freimessung – und halten Sie beides im Auftrag fest.

Industriereinigung für Ihr Stillstandsfenster

Für ein belastbares Angebot braucht es eine Begehung: Beschreiben Sie uns Objekt, Kontaminationsart, Zugänglichkeit und das Fenster, in dem gearbeitet werden kann. Verfahren, Vorbereitung, Abwasserweg, Entsorgung und Abnahmekriterien werden darin ausdrücklich benannt.

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