Reinigungskraft wischt mit einem Flachmopp den Flur eines Bürogebäudes, daneben ein Reinigungswagen

Unterhaltsreinigung Bremen: Turnus, Raumbuch und Werterhalt im laufenden Betrieb

Die wiederkehrende Reinigung erhält einen definierten Zustand. Den Aufwand bestimmen Raumgruppen, Nutzungsfrequenz und Zeitfenster – nicht allein die Quadratmeterzahl.

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Kategorie
Gebäudereinigung
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Kurz erklärt

Unterhaltsreinigung ist die wiederkehrende Reinigung eines Objekts im vereinbarten Turnus. Sie erhält einen definierten Soll-Zustand, beseitigt aber keine über Jahre aufgebauten Pflegefilme – dafür ist eine Grundreinigung erforderlich. Den Aufwand bestimmen Raumbuch, Nutzungsfrequenz und Zeitfenster, nicht allein die Quadratmeterzahl. Die Leistung wird auf Grundlage eines objektspezifischen Leistungsverzeichnisses erbracht.

Problem und Lösung

Die Herausforderung

Der Anlass ist selten „wir brauchen Sauberkeit“. Meist läuft ein Vertrag aus, oder die bisherige Reinigung wird nicht als das wahrgenommen, was bezahlt wird: Randzonen bleiben stehen, Sanitärbereiche werden nur sichtbar bearbeitet, Verbrauchsmaterial ist unregelmäßig aufgefüllt, das Personal wechselt. Der gemeinsame Kern ist selten ein Mangel an Reinigungsleistung, sondern das Fehlen einer beschreibbaren Leistung: Frequenz, Raumgruppe und Abnahmekriterium stehen nirgends geschrieben.

Unsere Lösung

Das Objekt wird in Raumgruppen gegliedert, je Raumgruppe werden Umfang und Frequenz festgelegt und in einem Leistungsverzeichnis festgehalten. Damit wird aus „sauber“ ein prüfbarer Vertragsgegenstand: Jede Position ist benannt, jede Frequenz nachvollziehbar, jede Abweichung ansprechbar.

Leistungsumfang

  • Vertragsgegenstand ist das objektspezifische Leistungsverzeichnis mit Umfang und Frequenz je Raumgruppe.
  • Verkehrsflächen, Eingangsbereiche und Treppenhäuser: Feuchtreinigung der begehbaren Flächen, Handläufe, Geländer, Griffspuren an Glastüren, Schmutzfangzonen.
  • Sanitärbereiche: Nassreinigung von WC, Urinal, Waschbecken, Armaturen und Spiegeln; Auffüllen von Seife und Handtuchpapier, sofern vereinbart.
  • Büro- und Arbeitsräume: Reinigung der freien Flächen – Schreibtischfläche, Besprechungstisch, Fensterbank. Unterlagen und Gegenstände werden nicht bewegt.
  • Teeküchen und Sozialräume: Arbeitsflächen, Spüle, Armaturen sowie Außenflächen von Kaffeemaschine, Mikrowelle und Kühlgerät.
  • Bodenbeläge nach Material getrennt: textile Beläge absaugen, Hartbeläge feucht wischen. Die Methode richtet sich nach dem Belag, nicht nach dem Raum.
  • Abfall: Leerung der dezentralen Behälter im Objekt und Beutelwechsel. Die Entsorgung bleibt Aufgabe des Auftraggebers als Abfallerzeuger.
  • Bereichsbezogene Trennung der Arbeitsmittel über Farbcodierung, um Übertragungen aus dem Sanitärbereich in übrige Bereiche zu vermeiden.
  • Verbrauchsmaterial wie Seife, Papier und Beutel: Beschaffung durch den Auftraggeber oder als gesonderte Warenlieferung – im Leistungsverzeichnis ausdrücklich zu regeln.
  • Treppenhaus, Hausflur und Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern: begehbare Flächen, Handläufe, Briefkastenanlage, Müllplatz und Kellerzugang. Bei Wohnobjekten liegt der Turnus häufig höher als bei Büroflächen, weil die Nutzung über den ganzen Tag verteilt ist und nicht auf Arbeitszeiten begrenzt bleibt.

Typische Teilleistungen

  • Büroreinigung
  • Treppenhausreinigung
  • Sanitärpflege
  • Gemeinschaftsräume
  • Bodenpflege
  • Innenverglasung

Für wen geeignet?

  • Bürogebäude und Verwaltungen – viele Nutzer, hohe Sanitärfrequenz, repräsentativer Eingang.
  • Kanzleien, Steuerberatungen und Praxen – mit Zugangsbeschränkung und Diskretionsanforderung.
  • Einzelhandel und Filialen – Reinigung vor Öffnung; Schaufenster und Kassenbereich als sichtbarste Flächen.
  • Gemischt genutzte Gewerbeobjekte – Büro, Lager, Werkstatt und Sozialräume unter einem Dach.
  • Logistik- und Gewerbeparks – Büro- und Sozialtrakt als Unterhaltsfläche, während die Halle eine eigene Leistung ist.
  • Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen – Treppenhäuser, Hausflure und Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern, häufig im selben Turnus wie Müllplatz und Außenanlagen.

Ihre Vorteile

Passend zu dieser Leistung – abgestimmt auf Objekt und Branche.

  • Frequenz je Raumgruppe

    Kein Pauschalturnus für das ganze Gebäude, sondern eine abgestimmte Frequenz je Raumgruppe – Sanitärbereich anders als Nebenfläche.

  • Beschreibbare Leistung

    Umfang, Frequenz und Abnahmekriterium stehen im Leistungsverzeichnis. Damit ist die Leistung prüfbar statt Auslegungssache.

  • Grenze zur Grundreinigung

    Wann eine höhere Frequenz nichts mehr bringt und der Belag zurück auf den Rohzustand muss – bevor die falsche Leistung ausgeschrieben wird.

Ablauf

So läuft Ihre Beauftragung

  1. 1

    Objekt aufnehmen

    Flächen, Raumgruppen, Oberflächen und Sanitärbereiche werden begangen; Nutzungsfrequenz und Zeitfenster werden notiert.

  2. 2

    Leistungsverzeichnis erstellen

    Je Raumgruppe werden Umfang und Frequenz festgehalten – die Grundlage für Kalkulation und spätere Kontrolle.

  3. 3

    Zutritt und Organisation klären

    Schlüssel oder Transponder, Übergabe und Quittung, Ansprechpartner, Verbrauchsmaterial, Abstellfläche für Geräte.

  4. 4

    Start mit Objekteinweisung

    Das Team wird in das Objekt eingewiesen; objektspezifische Gefahren und Bereiche mit Zutrittsbeschränkung werden dokumentiert.

  5. 5

    Raumbuch bei Bedarf anpassen

    Ändert sich die Nutzung – Umbau, zusätzliche Etage, mehr Publikumsverkehr – gehören Turnus und Raumbuch abgeglichen.

Verfahren und Einsatztechnik

  • Erhaltungsmethoden: Kehren, Saugen und Feuchtwischen in einem oder zwei Arbeitsgängen, Wischen von Oberflächen, Nassreinigung im Sanitärbereich.
  • Die Methode richtet sich nach Belag und Verschmutzungsart, nicht nach dem Raum: textile Beläge werden abgesaugt, elastische Hartbeläge feucht gewischt, mineralische Beläge je nach Fugenanteil behandelt.
  • Arbeitsmittel werden bereichsbezogen getrennt, damit Sanitärbereiche nicht über den Wischmop in übrige Bereiche übertragen werden.
  • Die Leistung ist über die Frequenz je Raumgruppe beschreibbar und damit nachprüfbar – das ist die Voraussetzung für jede Qualitätskontrolle.

Technische und rechtliche Einordnung

Diese Leistung bewegt sich in einem Rahmen aus gesetzlichen Pflichten, technischen Regelwerken und betrieblicher Praxis. Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie bestimmt, wer wofür verantwortlich ist.

Wer verantwortlich ist
Die Reinigungspflicht trifft den Betreiber des Objekts: als Eigentümer aus der Verkehrssicherungspflicht, als Arbeitgeber aus dem Arbeitsschutzrecht. Der Reinigungsvertrag organisiert diese Pflicht, er überträgt sie nicht. Ein noch so vollständiger Vertrag entlässt den Auftraggeber nicht aus der Verantwortung für die Sicherheit seiner Flächen.
Vertragstyp
Die laufende Unterhaltsreinigung wird überwiegend dienstvertraglich abgewickelt: geschuldet ist die Tätigkeit in vereinbarter Frequenz und Qualität, nicht ein garantierter Endzustand. Eine Grund- oder Bauendreinigung mit definiertem Ergebnis wird dagegen regelmäßig werkvertraglich beschrieben. Was bei einer Reklamation durchsetzbar ist, hängt an dieser Einordnung.
Arbeitsschutz
Gegenüber dem Reinigungspersonal ist der Dienstleister Arbeitgeber und damit für Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung seiner Kräfte verantwortlich. Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für die Gefahren, die sein Objekt mitbringt: Zutrittswege, Beleuchtung, elektrische Anlagen, Fluchtwege und der Umgang mit seinen Anlagen. Deshalb muss die Objektdokumentation wechselseitig sein.
Hygiene
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet bestimmte Einrichtungen – etwa Praxen und Pflegeeinrichtungen – zu Hygieneanforderungen. Für ein gewöhnliches Bürogebäude ist es kein Titel für Desinfektionsleistungen. Wer Desinfektion ausschreibt, sollte sie hygienisch begründen und nicht mit einem Gesetz, das hier nicht greift.
DIN 77400
Eine Norm, keine Rechtsnorm. Ihr Zweck ist, Reinigungsleistungen beschreibbar und nachprüfbar zu machen – genau die Funktion, die das Leistungsverzeichnis erfüllt. Verbindlich wird sie durch Vertrag, Rechtsverweis oder Vermutungswirkung, nicht durch sich selbst. Fachliche Prüfung der Norm im Volltext erforderlich.

Die genannten Regelwerke beschreiben Anforderungen an die Ausführung der Leistung – sie sind keine Zertifizierung von BREREI. VDI- und DIN-Normen sind kostenpflichtig und lagen im Volltext nicht vor; wo eine Aussage die Norm im Detail berührt, ist das an der Stelle vermerkt.

Was die Häufigkeit bestimmt

  • Nutzungsfrequenz statt Fläche: Verkehrsflächen und Sanitärbereiche skalieren mit der Zahl der Personen, die sie benutzen, nicht mit Quadratmetern.
  • Zuschnitt des Raumbuchs: Erst die Trennung nach Verkehr, Büro, Sanitär, Sozial und Nebenfläche macht Frequenz überhaupt steuerbar.
  • Schmutzeintrag von außen: Eingangszone, Schmutzfangmatten, Witterungslage, Kundenfrequenz und Lage im Stadtgebiet.
  • Belag und Oberflächenanteil: Ein Foyer mit großflächigem Hartbelag verhält sich anders als ein Mix aus Teppich, Kautschuk und Glas.
  • Betriebsmodell: Reinigung im laufenden Betrieb ist organisatorisch aufwendiger als Reinigung nach Betriebsende – Wege, Absperrungen und Rücksichtnahme kommen hinzu.
  • Ergänzende Vorgaben: Mietvertrag, Hausordnung, behördliche Auflagen oder ein Hygieneplan können einen Mindestturnus faktisch vorgeben.

Was den Aufwand und das Angebot bestimmt

  • Fläche je Raumgruppe als Basismenge
  • Frequenz je Raumgruppe – sie multipliziert die Basismenge
  • Oberflächen- und Möblierungsdichte: bestimmt, ob eine Fläche in einem oder in mehreren Arbeitsgängen bearbeitet werden kann
  • Anzahl der Sanitärobjekte als eigener, von der Fläche unabhängiger Aufwandstreiber
  • Etagen und Weglängen: Wegezeit ohne Reinigungswirkung
  • Zeitfenster: Randzeiten, Nacht oder Wochenende erhöhen den Personaleinsatzaufwand
  • Reinigung im laufenden Betrieb: Absperrung, Koordination, Unterbrechungen
  • Verbrauchsmaterial und Bevorratung, Dokumentationsaufwand sowie Laufzeit und Kündigungsfrist

Geltende Vorgaben und Regelwerke

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • § 823 BGB – Verkehrssicherungspflicht
  • DGUV Vorschrift 1
  • DIN 77400
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Die genannten Regelwerke gelten für die Ausführung dieser Leistung. Sie beschreiben Anforderungen und Prüfpunkte – keine Zertifizierung, Prüfung oder Freigabe durch BREREI.

Häufige Fragen zu dieser Leistung

Kurz beantwortet, damit Sie einschätzen können, ob die Leistung zu Ihrem Objekt passt.

Wie oft sollte eine Unterhaltsreinigung stattfinden?

Es gibt kein allgemein richtiges Intervall. Entscheidend sind Nutzungsfrequenz, Raumgruppen, Schmutzeintrag und Repräsentationsanspruch. Ein Objekt mit Publikumsverkehr braucht im Sanitärbereich und in der Eingangszone eine andere Frequenz als in Nebenräumen. Sinnvoll ist deshalb kein Pauschalturnus für das ganze Gebäude, sondern eine Frequenz je Raumgruppe, die im Leistungsverzeichnis steht.

Wann ist eine Grundreinigung fällig statt einer höheren Frequenz?

Wenn der Schmutz nicht mehr auf der Oberfläche liegt, sondern in und auf einem Pflegefilm. Typische Anzeichen: Der Boden wirkt nach der Reinigung stumpf, Laufstraßen kommen innerhalb weniger Tage zurück, die Fläche zieht Schmutz auffällig schnell an. Eine höhere Frequenz behandelt dasselbe Symptom häufiger, ohne die Ursache zu berühren. Zuerst gehört der Belag zurück auf den Rohzustand, danach greift der normale Turnus wieder.

Wer stellt Reinigungsmittel, Geräte und Verbrauchsmaterial?

Reinigungsmittel und Gerätetechnik bringt üblicherweise der Dienstleister mit; sie sind Teil seiner Leistung. Verbrauchsmaterial für Sanitär und Sozialräume – Seife, Papier, Beutel – wird unterschiedlich geregelt: entweder stellt es der Auftraggeber, oder der Dienstleister liefert es als gesonderte Warenlieferung. Beides ist zulässig; entscheidend ist, dass es im Leistungsverzeichnis ausdrücklich steht. Sonst entsteht regelmäßig Streit über Nachlieferungen, die niemand beauftragt hat.

Wie werden Zutritt und Schlüssel geregelt?

Üblich ist eine dokumentierte Schlüssel- oder Transponderverwaltung mit Empfangsbestätigung, namentlicher Zuordnung und Rückgabe bei Personalwechsel. Zwei Punkte sollten vor Vertragsabschluss geklärt werden: ob ein Schließsystem verwendet wird, das bei Verlust eine kostengünstige Umprogrammierung erlaubt, und ob der Deckungsumfang der Haftpflicht des Dienstleisters einen Schlüsselverlust tatsächlich umfasst. Die Existenz einer Haftpflichtversicherung ist die eine Frage, ihr Deckungsumfang die andere.

Was passiert bei Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel?

Das ist die Schwachstelle jedes Reinigungsvertrags und sollte deshalb Vertragsgegenstand sein, nicht Vertrauenssache. Zu regeln sind drei Dinge: wie kurzfristig eine Vertretung gestellt wird, wie die Vertretung in das Objekt eingewiesen wird und wer die Kosten einer Einarbeitungsphase trägt. Eine Vertretung ohne Objektkenntnis leistet in den ersten Einsätzen weniger – das ist kein Vorwurf, sondern ein Planungsfaktor.

Wie wird die erbrachte Leistung nachvollziehbar dokumentiert?

Über zwei Ebenen. Erstens über das Leistungsverzeichnis: Frequenz und Raumgruppe sind die Messlatte. Zweitens über den Nachweis von Anwesenheit und ausgeführten Positionen. Wie dieser Nachweis technisch geführt wird – Papierliste, Objektmappe oder digitale Erfassung – unterscheidet sich zwischen Anbietern erheblich. Der Auftraggeber sollte in der Ausschreibung festlegen, welchen Nachweis er haben will, statt das dem Anbieter zu überlassen.

Vertiefende Leitfäden

Technische und rechtliche Einordnung zum Thema – für Betreiber, die eine Entscheidung vorbereiten.

Unterhaltsreinigung anfragen

Für ein belastbares Angebot braucht es eine Objektbegehung, keine Preisliste: Flächen, Raumbuch oder Bestandsplan und der gewünschte Turnus genügen für den Start.

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