Fünf Dinge, die nicht dasselbe sind
Fünf Dinge werden in diesem Thema regelmäßig gleich behandelt und sind es nicht. Die Unterscheidung bestimmt, was Sie tatsächlich tun müssen und was Sie lediglich tun sollten.
- Technische Empfehlung
- Beschreibt, wie etwas fachlich sinnvoll gemacht wird — zum Beispiel der Ablauf einer Entfettung oder die Reihenfolge von Sichtprüfung und Reinigung. Eine Empfehlung ist kein Gesetz und keine Vertragspflicht. Sie können abweichen, müssen dann aber begründen können, warum.
- Geltendes Regelwerk
- Ein technisches Regelwerk wie VDI 2052 oder eine DIN-Norm. Privatrechtlich, kostenpflichtig im Volltext und nicht allgemein verbindlich. Es wird verbindlich, wenn ein Vertrag, eine Versicherungsbedingung oder eine behördliche Auflage darauf verweist.
- Vertragliche Anforderung
- Was Sie mit einem Dienstleister oder Versicherer vereinbart haben: Turnus, Nachweisformat, Meldewege, Zugangsregelung. Vertragliche Anforderungen gelten, weil sie vereinbart wurden — unabhängig davon, was eine Richtlinie empfiehlt.
- Gesetzlich bindende Pflicht
- Was das Gesetz von Ihnen verlangt: Gefährdungen beurteilen und vermeiden, Arbeitsstätten sicher betreiben, den eigenen Verantwortungsbereich absichern, als Lebensmittelunternehmer hygienisch einwandfrei arbeiten. Diese Pflichten gelten immer — sie schreiben aber kein Reinigungsintervall vor.
- Zertifizierung eines Unternehmens
- Eine Bestätigung durch eine unabhängige Stelle über ein Managementsystem oder ein Produkt. Für die Küchenabluftreinigung gibt es keine Zertifizierung, die eine Reinigungsfirma für diese Leistung erwerben könnte, und sie stellt selbst keine Konformitätsbescheinigung aus. Wir dokumentieren die Arbeit; wir zertifizieren sie nicht.
Diese Unterscheidung folgt dem Redaktionsstandard des Projekts. Sie beschreibt, welche Aussage welche Verbindlichkeit hat – und wo ein Unternehmen keine Zertifizierung ausstellen kann.