Gebäudereinigungsfirma auswählen: Leistungsverzeichnis, Nachweise und Vertrag

Woran sich Angebote tatsächlich vergleichen lassen – und warum ein Quadratmeterpreis nichts über die Leistung sagt.

Kurz erklärt

Die Auswahl einer Gebäudereinigungsfirma entscheidet sich an vier Punkten: einem schriftlichen Leistungsverzeichnis mit Turnus und Qualitätsmaßstab, nachprüfbaren Nachweisen zu Lohnzahlung und Versicherung, einer Regelung für Vertretung und Kontrolle sowie einem Preis, dessen Bestandteile Sie verstehen. Reine Quadratmeterpreise sagen nichts über die Leistung, die Sie tatsächlich erhalten.

Was Sie eigentlich einkaufen

Reinigungsleistungen sind Personalleistungen. Der größte Teil des Preises ist Lohn, und der größte Teil der Streitfälle entsteht nicht über die Qualität, sondern über den Umfang. Wer die folgenden Begriffe trennt, kann Angebote vergleichen; wer sie vermischt, vergleicht Zahlen.

  • Unterhaltsreinigung — die wiederkehrende Reinigung nach festgelegtem Turnus und Leistungsverzeichnis: Büro- und Verkehrsflächen, Sanitärbereiche, Teeküchen, Nebenräume. Sie ist die Leistung, um die es bei der Auswahl meist geht.
  • Grundreinigung — die periodische Tiefenreinigung, oft mit Maschineneinsatz, häufig vor Mieterwechsel oder als jährliche Auffrischung. Sie ist ein eigener Auftrag und nicht im Quadratmeterpreis der Unterhaltsreinigung enthalten.
  • Leistungsverzeichnis — die schriftliche Beschreibung, was in welchem Turnus mit welchem Ergebnis zu leisten ist, Raumgruppe für Raumgruppe. Ohne Leistungsverzeichnis gibt es keine objektive Grundlage für Abnahme, Nachbesserung oder Kündigung.
  • Qualitätskontrolle — die vereinbarte Art, wie die Leistung überprüft wird: gemeinsame Begehungen, Mängelprotokoll, Fristen zur Nachbesserung, Ansprechpartner auf beiden Seiten. Qualität ist ohne vereinbartes Verfahren nicht messbar und ohne Messung nicht durchsetzbar.
  • Vertretungsregelung — die schriftliche Antwort auf die Frage, wer arbeitet, wenn die feste Kraft krank oder im Urlaub ist, und ob die Vertretung im Objekt eingearbeitet ist.
  • Fachbetrieb — kein geschützter Titel und keine Qualitätsstufe. Im Gebäudereinigungshandwerk bezeichnet es ein Unternehmen dieses Handwerks; die Zugehörigkeit zur Handwerksrolle ist eine prüfbare Angabe, aber kein Qualitätsbeweis.

Warum die Auswahl wirtschaftlich relevant ist

Die Risiken einer Reinigungsvergabe liegen selten dort, wo sie vermutet werden. Nicht die Putzleistung ist das Problem, sondern die Personal- und Vertragskonstruktion dahinter.

  • Nachzahlungs- und Haftungsrisiken: In der Gebäudereinigung gilt ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn. Wird er vom Dienstleister nicht gezahlt, kann den Auftraggeber in bestimmten Konstellationen eine Haftung treffen. Lassen Sie sich Nachweise der Einzugsstelle und der Berufsgenossenschaft vorlegen und prüfen Sie die Einzelheiten mit Ihrem Steuer- oder Rechtsberater.
  • Vertragswechsel mit Personal: Wechselt der Dienstleister, kann Personal nach den Regeln des Betriebsübergangs übergehen. Das ist kein Argument gegen den Wechsel, aber ein Grund, die Personal- und Vertragsgestaltung beider Anbieter vorher anzusprechen.
  • Ausfall und Vertretung: Ein Anbieter ohne Vertretungsregelung liefert bei Krankheit keine Leistung. Die Folge sind Beschwerden Ihrer Mitarbeiter und Mieter — und Diskussionen, die Sie selbst führen.
  • Sicherheit und Haftung im Objekt: Wer Zugang zu Räumen, Schlüsseln und Technikflächen hat, muss zuverlässig sein und über eine passende Betriebshaftpflicht verfügen. Fragen Sie nach Deckungssummen und nach einer Regelung für Schlüsselverlust. Diese Angaben gehören in Ihren Vertrag, nicht in ein Werbeprospekt.
  • Reibungskosten: Schlechte Reinigung führt zu Eigenleistung Ihrer Mitarbeiter, Nachbesserungsdruck und häufigen Eskalationen. Das ist der teuerste Posten, weil er Ihre Zeit bindet.

Was bei einer Reinigungsvergabe rechtlich gilt

Bei einer Reinigungsvergabe treffen Vertragsrecht, Arbeitsschutzrecht und branchenspezifische Nachweispflichten aufeinander. Die folgende Trennung zeigt, was Sie prüfen können und was Sie prüfen lassen sollten.

Wichtig für die Erwartungshaltung: Keine Vorschrift verlangt von Ihnen ein bestimmtes Verfahren zur Anbieterauswahl. Was Sie verlangen können, ergibt sich aus dem, was Sie vereinbaren — und aus den Nachweispflichten, die den Auftraggeber in dieser Branche treffen können.

  • Gesetzlich verpflichtend: Reinigungsleistungen sind vor allem Vertragsrecht — Werk- oder Dienstvertrag mit den Regeln zu Abnahme und Mängeln. Dazu kommen Vorgaben, die den Auftraggeber treffen können: der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung, das Arbeitnehmer-Entschädigungsgesetz mit Nachweispflichten für Auftraggeber in bestimmten Branchen, das Mindestlohngesetz für den allgemeinen Mindestlohn und die Möglichkeit, bei der Deutschen Rentenversicherung Auskunft zu Sozialversicherungsbeiträgen eines Subunternehmers zu erbitten. Beträge und Einzelheiten sind vor Vertragsschluss anhand der aktuellen Fassungen zu prüfen.
  • Unfallverhütungsrecht: Die DGUV Vorschrift 1 ist für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften verbindlich. Der Dienstleister muss sie für seine Beschäftigten einhalten, Sie als Auftraggeber bei Arbeiten Ihrer eigenen Leute im selben Objekt. Wer Fremdfirmen beschäftigt, muss die Sicherheitsbelange abstimmen; die Einzelheiten gehören in die Auftragsunterlagen.
  • Norm, die erst durch Vereinbarung wirkt: DIN 77400 zu Reinigungsdienstleistungen in der Gebäudereinigung beschreibt Leistungsbereiche und Bewertungsgrundlagen. Sie ist als Norm nur verbindlich, wenn sie vereinbart wird. Wenn Sie sie nutzen wollen, schreiben Sie sie in Ihr Leistungsverzeichnis. Der Volltext ist kostenpflichtig und lag uns nicht vor.
  • Ihre eigene Pflicht als Auftraggeber: Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Arbeitsstätten in sicherem und hygienischem Zustand zu erhalten. Diese Pflicht bleibt bei Ihnen, unabhängig davon, wer reinigt.

Der Auswahlprozess in fünf Schritten

Der häufigste Fehler ist die Reihenfolge: Erst Angebote einholen und dann überlegen, was eigentlich geleistet werden soll. Umgekehrt entsteht ein vergleichbares Ergebnis.

  • Leistungsverzeichnis erstellen — vor jeder Anfrage. Raumgruppen, Turnus je Raumgruppe, ausdrücklich enthaltene und ausdrücklich ausgenommene Flächen, Qualitätsmaßstab, Meldeweg für Mängel. Ohne dieses Dokument ist jedes Angebot eine Interpretation.
  • Dasselbe Leistungsverzeichnis an alle Anbieter geben. Nur so sind die Zahlen vergleichbar. Weicht ein Anbieter ab, ist die Abweichung das Gesprächsthema — nicht der Preis.
  • Begehung mit jedem Anbieter, möglichst gemeinsam. Wer das Objekt nicht gesehen hat, kalkuliert Annahmen; die werden im zweiten Vertragsjahr zu Nachträgen.
  • Nachweise prüfen: Betriebshaftpflicht mit Deckungssummen, Nachweise zur Lohnzahlung, Angaben zu Subunternehmern, Vertretungsregelung, Ansprechpartner. Diese Liste gehört in die Angebotsanfrage, damit alle dasselbe liefern.
  • Vertrag mit klaren Regelungen schließen: Laufzeit, Kündigungsfrist, Probezeit, Vertretungsregel, Nachbesserungsfristen, Zugangs- und Schlüsselregelung, Umgang mit Subunternehmern.

Turnus und Intervalle

Der Turnus bestimmt den Aufwand stärker als die Fläche. Er lässt sich nicht aus einer Tabelle ableiten, sondern aus der Nutzung des Objekts.

Wer den Turnus zu knapp wählt, bekommt Beschwerden; wer ihn zu großzügig wählt, zahlt für Leistung, die niemand braucht. Der belastbare Weg ist ein Startturnus nach der Begehung und eine gemeinsame Überprüfung nach einigen Monaten.

  • Nutzungsintensität: Zahl der Personen pro Fläche, Publikumsverkehr, Betriebszeiten.
  • Sanitärbereiche und Teeküchen brauchen in der Regel einen höheren Turnus als Büroflächen.
  • Verkehrsflächen, Treppenhäuser und Eingangsbereiche sind die sichtbarsten Flächen — hier fällt eine ausgelassene Etage sofort auf.
  • Verglasung innen und außen folgt einem eigenen Rhythmus, abhängig von Lage und Außenwirkung.
  • Sonderflächen wie Lager, Technikräume und Nebenräume werden häufig vergessen und tauchen dann als Nachtrag auf.

Checkliste für die Angebotsanfrage

Diese Punkte lassen sich ohne Fachkenntnis beantworten und in die Anfrage aufnehmen. Je vollständiger die Anfrage, desto vergleichbarer das Ergebnis.

  • Liegt ein Leistungsverzeichnis mit Raumgruppen und Turnus vor?
  • Ist benannt, welche Flächen ausdrücklich nicht enthalten sind?
  • Ist der Qualitätsmaßstab beschrieben, nach dem abgenommen wird?
  • Ist ein Begehungs- und Mängelprotokoll mit Fristen vereinbart?
  • Sind Ansprechpartner auf beiden Seiten benannt?
  • Wird eine Vertretungsregelung schriftlich zugesagt, einschließlich Einarbeitung?
  • Werden Nachweise zu Betriebshaftpflicht und Lohnzahlung vorgelegt?
  • Ist der Einsatz von Subunternehmern geregelt und zustimmungspflichtig?
  • Sind Zugangs-, Schlüssel- und Schließregelung dokumentiert, einschließlich Rückgabe?
  • Sind Laufzeit, Kündigungsfrist und eine Probezeit festgehalten?

Was den Preis bestimmt

Ein Preis ergibt sich aus Leistungsmenge, Turnus, Zugänglichkeit und Vertragsrahmen — nicht aus einer Fläche allein. Deshalb ist ein Quadratmeterpreis ohne Bezug zum Leistungsverzeichnis keine vergleichbare Größe.

Wenn ein Angebot deutlich unter den anderen liegt, ist die Frage nicht, ob es zu billig ist, sondern was darin fehlt.

  • Leistungsmenge: Flächen je Raumgruppe, Turnus, Zahl der Arbeitsgänge — dieser Posten erklärt die meisten Preisunterschiede.
  • Zugänglichkeit und Aufwand: Etagen, Aufzüge, Türen, Sanitärbereiche, Außenverglasung, Höhen.
  • Erschwernisse: Nutzung während der Reinigung, Sperrzeiten, Sicherheitsanforderungen, Zugangsbeschränkungen.
  • Vertragsrahmen: Laufzeit, Kündigungsfrist, Vertretungsregelung, Nachweispflichten. Mehr Verlässlichkeit kostet mehr und ist ihren Preis wert.
  • Verbrauchsmaterial: Wer stellt Reinigungsmittel, Papier, Seife und Beutel? Dieser Posten entscheidet über einen erheblichen Teil der laufenden Kosten und wird häufig übersehen.
  • Sonderleistungen: Grundreinigung, Verglasung, Außenanlagen. Sie gehören als eigene Positionen in den Vertrag, damit sie nicht jedes Mal neu verhandelt werden.

Begriffe, die oft verwechselt werden

Diese Begriffe entscheiden darüber, ob zwei Angebote vergleichbar sind. Die Erklärung steht bewusst in einfacher Sprache.

Leistungsverzeichnis
Schriftliche Beschreibung, was in welchem Turnus mit welchem Ergebnis zu leisten ist – Raumgruppe für Raumgruppe.
Unterhaltsreinigung
Wiederkehrende Reinigung nach festgelegtem Turnus. Die Leistung, um die es bei der Auswahl meist geht.
Grundreinigung
Periodische Tiefenreinigung, oft mit Maschineneinsatz. Eigener Auftrag, nicht in der Unterhaltsreinigung enthalten.
Turnus
Der Rhythmus, in dem eine Fläche bearbeitet wird – etwa täglich, wöchentlich oder monatlich.
Vertretungsregelung
Die schriftliche Antwort darauf, wer arbeitet, wenn die feste Kraft ausfällt.
Qualitätskontrolle
Das vereinbarte Verfahren, mit dem die Leistung überprüft wird: Begehung, Protokoll, Nachbesserungsfrist.
Betriebshaftpflicht
Versicherung des Dienstleisters für Schäden, die er im Rahmen seiner Arbeit verursacht.
Betriebsübergang
Rechtsregel, nach der bei einem Anbieterwechsel Personal übergehen kann. Einzelfallfrage, rechtlich zu klären.
Subunternehmer
Vom Dienstleister beauftragtes weiteres Unternehmen. Sollte zustimmungspflichtig und versichert sein.
Norm
Privates technisches Regelwerk. Wird nur verbindlich, wenn es vereinbart oder in Bezug genommen wird.
Abnahme
Die Feststellung, dass die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Ohne Leistungsverzeichnis kaum möglich.
Nachbesserung
Die vereinbarte Frist, innerhalb derer ein festgestellter Mangel behoben werden muss.

Fünf Dinge, die nicht dasselbe sind

Fünf Dinge werden bei einer Reinigungsvergabe regelmäßig gleich behandelt und sind es nicht. Die Unterscheidung bestimmt, was Sie verlangen können und was Sie nur erhoffen können.

Technische Empfehlung
Beschreibt, wie eine Reinigungsleistung fachlich sinnvoll ausgeführt wird — Methoden, Materialien, Reihenfolge. Eine Empfehlung ist kein Gesetz und keine Vertragspflicht. Sie können abweichen, wenn das Ergebnis stimmt.
Geltendes Regelwerk
Eine Norm wie DIN 77400 zu Reinigungsdienstleistungen. Privatrechtlich und nicht allgemein verbindlich; sie wird verbindlich, wenn sie in Ihrem Leistungsverzeichnis oder Vertrag in Bezug genommen wird. Ihr Volltext ist kostenpflichtig.
Vertragliche Anforderung
Was Sie mit dem Dienstleister vereinbart haben: Leistungsumfang, Turnus, Vertretungsregel, Nachweispflichten, Laufzeit und Nachbesserungsfristen. Vertragliche Anforderungen sind das eigentliche Steuerungsinstrument dieser Leistung, weil es hier keine Behörde gibt, die eine bestimmte Menge vorschreibt — nur Ihre Beschreibung und Ihre Abnahme.
Gesetzlich bindende Pflicht
Was das Gesetz verlangt: sichere und hygienische Arbeitsstätten, Einhaltung des allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohns durch den Arbeitgeber, Nachweispflichten, die Auftraggeber in dieser Branche treffen können. Diese Pflichten gelten unabhängig davon, was Sie vereinbaren.
Zertifizierung eines Unternehmens
Eine Bestätigung durch eine unabhängige Stelle über ein Managementsystem oder ein Produkt. Sie prüft das Unternehmen und seine Organisation, nicht das Reinigungsergebnis in Ihrem Objekt. Fragen Sie nach dem aktuellen Nachweis und für welchen Leistungsbereich er gilt — und behandeln Sie ihn als Hinweis, nicht als Ersatz für ein Leistungsverzeichnis.

Diese Unterscheidung folgt dem Redaktionsstandard des Projekts. Sie beschreibt, welche Aussage welche Verbindlichkeit hat – und wo ein Unternehmen keine Zertifizierung ausstellen kann.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Kurz beantwortet, damit der Leitfaden eine Entscheidung vorbereitet und nicht nur informiert.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Drei Angebote genügen in der Regel für einen belastbaren Vergleich, wenn alle drei dasselbe Leistungsverzeichnis erhalten haben. Vergleichen Sie Position für Position, nicht die Endsumme. Ein viertes Angebot auf einer anderen Leistungsgrundlage macht den Vergleich nicht besser, sondern unübersichtlicher.

Was tun, wenn ein Angebot deutlich günstiger ist als die anderen?

Nicht sofort ausschließen und nicht sofort nehmen. Fragen Sie nach: Welche Turnusse sind kalkuliert, wie viele Stunden pro Woche, welche Materialien sind enthalten, welche Sonderleistungen kosten extra, wie wird die Lohnzahlung nachgewiesen? Der Unterschied erklärt sich fast immer in der Leistungsmenge — und die fehlende Leistung fällt erst auf, wenn Sie sie brauchen.

Wer haftet, wenn ein Schaden entsteht?

Grundsätzlich der Dienstleister im Rahmen seiner Betriebshaftpflicht; die Einzelheiten regeln Vertrag und Police. Prüfen Sie Deckungssummen, Ausschlüsse und die Regelung für Schlüsselverlust vor Vertragsschluss. Diese Angaben gehören in Ihren Vertrag, nicht in ein Werbeprospekt, und sie sind unabhängig davon, wie überzeugend ein Anbieter auftritt.

Was passiert mit dem Reinigungspersonal, wenn ich den Dienstleister wechsle?

Bei einem Wechsel kann nach den Regeln des Betriebsübergangs Personal auf den neuen Dienstleister übergehen. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, hängt von der Gestaltung ab und ist mit Rechtsberatung zu klären. Sprechen Sie das Thema vor der Kündigung an — es ist kein Argument gegen den Wechsel, aber ein Grund, ihn vorzubereiten.

Wie lang sollte die Vertragslaufzeit sein?

So kurz, dass Sie bei anhaltender Unzufriedenheit wechseln können, und so lang, dass der Anbieter Personal planen kann. Prüfen Sie, ob sich eine Probezeit und eine Kündigungsfrist vereinbaren lassen, die zu Ihrem Objekt passt. Eine lange Laufzeit ohne Probezeit nimmt Ihnen genau das Steuerungsinstrument, um das es hier geht.

Darf der Dienstleister Subunternehmer einsetzen?

Nur, wenn es vertraglich geregelt ist. Vereinbaren Sie, dass Subunternehmer der Zustimmung bedürfen, dass sie versichert sind und dass die Nachweispflichten auch für sie gelten. Ein unbenannter Subunternehmer ist der Punkt, an dem die von Ihnen geprüften Nachweise ihre Aussagekraft verlieren.

Wie kontrolliere ich die Qualität, ohne selbst täglich zu prüfen?

Mit zwei Instrumenten: einer vereinbarten Begehung in festem Turnus mit Protokoll und einer objektiven Grundlage — dem Leistungsverzeichnis. Wenn sauber nicht definiert ist, bleibt jede Diskussion Geschmackssache. Deshalb ist die Qualitätskontrolle kein Misstrauensakt, sondern die Voraussetzung dafür, dass ein Gespräch über Nachbesserung überhaupt stattfinden kann.

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Wir gehen das Objekt durch und beschreiben Umfang, Turnus und Nachweise – als Grundlage für Ihren Angebotsvergleich.

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