Rechtliche und fachliche Einordnung
In einer Pflegeeinrichtung werden Empfehlungen, Gesetze, private Listen und betriebliche Pläne besonders häufig verwechselt. Die Unterscheidung ist hier keine Formalie, sondern bestimmt, was tatsächlich verbindlich ist.
- Gesetzliche Pflicht: Hygieneplan nach § 36 IfSG
- Eine Pflegeeinrichtung muss einen Hygieneplan erstellen. In diesem Dokument stehen die eingesetzten Mittel, die Konzentrationen, die Einwirkzeiten, der Mittelwechsel, die Farbkennzeichnung der Tücher, die Reihenfolge der Bereiche und das Verfahren bei Ausbrüchen. Wir arbeiten darin: Der Standard des Hauses gilt, und wir liefern die Nachweise, die dazu gehören.
- Empfehlung, kein Gesetz: RKI-Empfehlungen
- Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sind fachlicher Maßstab und fließen in den Hygieneplan ein. Sie sind aber keine Rechtsnorm. Verbindlich sind für die Einrichtung vor allem die eigene Pflicht nach § 36 IfSG, die Vorgaben des Biostoffrechts mit der zugehörigen TRBA 250 sowie Anordnungen der zuständigen Behörde.
- Produktliste, kein Unternehmenssiegel: VAH-Liste
- Die VAH-Liste betrifft Desinfektionsmittel, nicht Unternehmen: Geprüft und gelistet werden Produkte mit deklariertem Wirkungsbereich und angegebener Einwirkzeit. Ein Reinigungsbetrieb ist nicht VAH-gelistet. Für den Einsatz zählt, dass das Mittel zum Anforderungsspektrum passt, das Ihr Hygieneplan vorgibt, und dass Einwirkzeit und Konzentration eingehalten werden.
- Abgrenzung: Desinfektion ist Teil der Leistung, keine eigene Position
- Flächendesinfektion mit abgestimmtem Wirkungsspektrum und dokumentierter Einwirkzeit ist Bestandteil der Unterhaltsreinigung im Rahmen des einrichtungseigenen Hygieneplans. Wir führen sie nicht als gesonderte, benannte Leistung. Auswahl und Zulässigkeit der Mittel entscheidet die Einrichtung beziehungsweise die Hygienekommission.
- Betriebliche Vorgabe: das Zimmer ist eine Wohnung
- Bewohnerzimmer sind Privaträume: anklopfen und warten, persönliche Gegenstände nicht umstellen, nichts wegwerfen, nichts sortieren, Fotos, Andachtsgegenstände und eigene Möbel unberührt lassen. Das ist die eigentliche Qualitätsfrage in dieser Branche – und der Punkt, an dem externes Personal am häufigsten aneckt.
- Keine Zertifizierung durch den Dienstleister
- Wir dokumentieren die durchgeführten Maßnahmen. Wir sind keine Zertifizierungsstelle und stellen keine Nachweise aus, die eine Prüfung der Einrichtung ersetzen. Geprüft wird Ihr Haus; unsere Rolle ist, Ihnen die Unterlagen zu liefern, die Sie dafür brauchen.
Die genannten Regelwerke beschreiben Anforderungen an die Ausführung – sie sind keine Zertifizierung von BREREI. VDI- und DIN-Normen sind kostenpflichtig und lagen im Volltext nicht vor; wo eine Aussage die Norm im Detail berührt, ist das an der Stelle vermerkt.